top of page

Schutzkonzept Movement Lab GmbH

​

Das Schutzziel dieses Konzepts ist die Reduktion einer Übertragung des Coronavirus durch Distanzhalten, Hygienemasken tragen, Sauberkeit, Reinigung von Oberflächen und Händehygiene.

 

Eckpfeiler des Schutzkonzepts sind die folgenden Punkte:

​

1. Symptomfrei ins Training

2. Einhaltung der geltenden Vorschriften des BAG und des Kantons Aargau

3. Im Movement Lab gilt die 2G-Regelung (Geimpft-Genesen)

4. Präsenzlisten mittels Buchungssoftware (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)

​

Die Teilnehmenden im Sportbetrieb nehmen mit ihrer Anmeldung zu jeder Trainingslektion (Geführte Klasse oder Open Gym) zur Kenntnis, dass

​

a) die Vorgaben des Schutzkonzepts zwingend einzuhalten sind und bei Missachtung Sanktionen folgen können,

​

b) die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme durch die zuständige kantonale Stelle besteht, welche die Kompetenz hat, eine Quarantäne anzuordnen, wenn es Kontakte mit an Covid-19 erkrankten Personen gab.

 

​

1. Risikobeurteilung

  • Krankheitssymptome: Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen und sich nicht im Trainingsbetrieb aufhalten.

  • Risikogruppen: Angehörige von Risikogruppen nehmen eigenverantwortlich am Sportbetrieb teil.

  • Mitarbeitende der Movement Lab GmbH sind verpflichtet, Personen, die nicht gesund erscheinen (insbesondere Fieber- oder Grippesymptome), vom Training auszuschliessen und zum Verlassen des Sportbetriebs aufzufordern.

  • Selbstverantwortung: Alle Sporttreibenden werden aufgerufen, selbstverantwortlich zu handeln und die Schutzkonzepte sowie alle weiteren Massnahmen zu beachten, die dazu dienen, andere Personen zu schützen und das Risiko von Übertragungen des Coronavirus zu minimieren.

​

2. Training mit Covid-Zertifikat und Hygienemaske​

  • Zertifikatspflicht: Der Zugang ist auf Personen mit einem Impf- oder Genesungs-Zertifikat beschränkt (2G).

  • Das Tragen einer Hygienemaske im Movement Lab ist vorgeschrieben, auch während dem Sporttreiben.

  • Es dürfen nur Personen mit einem gültigen Zertifikat am ordentlichen Betrieb teilnehmen. Das Zertifikat ist nur mit einem amtlichen Ausweis gültig und vor der Trainingsteilnahme vorzuweisen.

  • Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind Personen unter 16 Jahren.

  • Die Überprüfung des Zertifikats und Identität erfolgt einmalig vor der 1. Teilnahme am Trainingsbetrieb oder beim ersten Betreten des Lokals (Erstkontakt) durch die Movement Lab GmbH (Inhaber oder Mitarbeiter).

  • Der Member gibt das Einverständnis, dass die Gültigkeitsdauer des Nachweises und das Überprüfungsdatum hinterlegt werden darf. Diese Daten sind nur intern sichtbar und gewährleisten, dass der Member bis zum Ablauf des Zertifikats Zugang zum Betrieb erhält.

  • Das Zertifikat muss auf Verlangen jederzeit gemeinsam mit einem gültigen amtlichen Ausweis vorgewiesen werden können.

  • Eine Zuwiderhandlung gegen die Zertifikatspflicht gilt als grober Verstoss und führt zum Ausschluss aus dem Betrieb.

​

3. Infrastruktur und Organisation

  • Maximale Personenzahl: Die maximale Teilnehmerzahl für den Aufenthalt von Personen im Innenraum richtet sich nach den Vorgaben des Bundes. Die Einhaltung wird über die Online-Anmeldung zu allen Angeboten und mittels Kontrolle vor Ort durch den Coach sichergestellt.

  • Der Aufenthalt im Movement Lab ist nur nach vorgängig erfolgter Online-Anmeldung gestattet. Der Aufenthalt ohne Registrierung ist ein grober Verstoss und kann zu Sanktionen führen.

  • Persönliche Hygiene: Sporttreibende müssen sich vor und nach dem Training die Hände reinigen (Hände waschen mit Seife und/oder Desinfektionsmittel).

  • Das gebrauchte Material wird nach der Benutzung mit dem zur Verfügung stehendem Mittel gereinigt. Dazu gehören auch stationäre Anlagen wie Rig, Ringe, Sprossenwand, Ergometer, etc.

  • Jede teilnehmende Person entsorgt selbstverantwortlich ihren Abfall.

​

4. Präsenzlisten / Contact Tracing

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde, während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu gewährleisten, werden Präsenzlisten geführt. Die Rückverfolgung der Teilnehmenden ist über die Online-Anmeldung gewährleistet. Kontaktpersonen einer infizierten Person können von den kantonalen Gesundheitsbehörden in Quarantäne gesetzt werden.

​

5. Verantwortlichkeit der Umsetzung vor Ort, Überwachung und Rollenklärung

  • Erarbeitung der Schutzkonzepte und Ansprechperson für das Schutzkonzept:
    Die Geschäftsleitung.
    Durchsetzung der Schutzkonzepte: Alle Mitarbeitenden der Movement Lab GmbH.

  • Kontrolle und Überwachung der Schutzmassnahmen vor Ort und der maximalen Teilnehmerzahl
    Geführte Lektionen: Via Online-Anmeldung vor Beginn des Trainings und durch den Coach vor Ort (Kontrolle Teilnehmerliste für jede Lektion).
    Open Gym: Via personalisiertem Badge, vorgängiger Online-Anmeldung und Videoüberwachung, sowie Stichproben vor Ort während den Open Gym Zeiten.

  • Alle Beteiligten halten sich solidarisch und mit hoher Selbstverantwortung an das Schutzkonzept. Alle Mitarbeitenden des Betriebs sind befugt und angehalten, Personen, die gegen das Schutzkonzept verstossen, darauf hinzuweisen und bei weiterem Nichtbefolgen vom Training auszuschliessen sowie aus dem Betrieb zu weisen.

  • Bei groben und/oder wiederholten Verstössen kann eine temporäre Sperrung im Trainingsbetrieb verordnet werden. Diese kann bis zu 30 Tage dauern (ohne Anspruch auf einen Abostopp/ Aboverlängerung!).

  • Ein Verstoss gegen die Vorschriften der Zertifikationspflicht gilt immer als grober Verstoss und führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Betrieb bis die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Zertifikationspflicht ändern.

​

6. Verhalten bei Symptomen oder Krankheit

  • Wer sich in den vergangenen 10 Tagen nicht gesund gefühlt oder akute Symptome wie Fieber und/oder Husten und/oder Erkältungs- und andere Grippesymptome aufweist, bleibt zu Hause!

  • Wer innerhalb 10 Tagen nach der Trainingseinheit positiv auf COVID-19 getestet wird, meldet dies unverzüglich der Geschäftsleitung des Betriebs!

​

7. Kommunikation des Schutzkonzepts

Alle Personen werden bei der Abonnementslösung, via Aushang im Betrieb und durch den Coach auf das Schutzkonzept hingewiesen. Bei Fragen betreffend des Schutzkonzepts ist die Geschäftsleitung die Ansprechstelle.

 

 

Baden-Dättwil, 07.12.2021
Movement Lab GmbH

bottom of page